Insolvenzverfahren sind komplex. Sie erfolgreich zu meistern erfordert Sachkenntnis, eine leistungsfähige Infrastruktur, aber auch Fingerspitzengefühl, Ausdauer, mitunter kompromisslose Durchsetzungsfähigkeit – und vor allem Erfahrung.
Hierfür stellen wir ein eingespieltes Team zur Verfügung, welches bereits seit vielen Jahren Insolvenzverfahren abwickelt und speziell auch die Fortführungen der Unternehmen bei Restrukturierungen begleitet. An der Spitze dieses Teams stehen die Fachanwälte für Insolvenz- und Sanierungsrecht Dr. Boris Schmidt-Burbach und Sven O. Krakow. Die beiden Insolvenzverwalter verfügen über eine langjährige Berufserfahrung in allen Verfahrensgrößen und unterschiedlichen Branchen, vom Verbraucher bis zur börsennotierten Aktiengesellschaft. Bis heute haben wir insgesamt weit mehr als 1.000 Insolvenzverfahren betreut und abgewickelt.
Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht das Ziel, den laufenden Geschäftsbetrieb wenn möglich fortzuführen sowie Arbeitsplätze und Unternehmenswerte zu erhalten. Regelmäßig prüfen wir daher alle denkbaren Sanierungsmöglichkeiten, erstellen Sanierungskonzepte und setzen diese auch um – etwa im Rahmen von Insolvenzplanverfahren oder bei übertragenden Sanierungen mit Hilfe von Asset- oder Share-Deals. Dabei behalten wir stets im Auge eine bestmögliche Befriedigung der Forderungen der Gläubiger zu erreichen.
Zur Umsetzung dieser Ziele kooperieren wir erforderlichenfalls mit Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Betriebswirtschaftlern, so dass auch umfangreiche Sanierungskonzepte kurzfristig erstellt und überwacht werden können. Nur so kann die Fortführung eines in Schieflage geratenen Unternehmens gelingen.
Die Grundlage dieser Arbeit und zugleich unser Kapital ist Vertrauen: Aufgrund unserer Erfahrung und langjährigen Marktpräsenz kennen uns Banken, Lieferanten, aber auch öffentliche Stellen und andere Geschäftspartner als faire und verlässliche Verhandlungspartner. Gerade in schwierigen Insolvenzsituationen ist das von unschätzbarem Wert.
Oberste Prämisse ist eine transparente Abwicklung der Insolvenzverfahren, so dass dem Gläubigerschutz umfassend Rechnung getragen wird.